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Compliance

HINWEISGEBERSYSTEM

Das Hinweisgebersystem der WestEvent GmbH & Co. KG gibt Ihnen die gesetzliche Möglichkeit, uns über Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften entsprechend § 6 Abs. 5 GwG zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften hat für die WestEvent GmbH & Co. KG höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.

Sollten Sie konkrete, begründete Hinweise auf sonstige schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei WestEvent haben, wenden Sie sich bitte an den Compliance-Beauftragten der WestLotto-Gruppe (www.westlotto.de)

VERSTÖßE IM UNTERNEHMEN

Um von Verstößen im Unternehmen gegen geldwäscherechtliche Vorschriften rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die WestEvent GmbH & Co. KG einen Meldeweg eingerichtet. Über diesen können sowohl Mitarbeiter der WestEvent GmbH & Co. KG als auch Außenstehende Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorgaben abgeben.

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf geldwäscherechtliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der WestEvent GmbH & Co. KG haben oder solche vermuten, haben Sie die Möglichkeit, Kontakt mit der WestEvent GmbH & Co. KG aufzunehmen:

per Online-Formular:https://westevent.iwhistle.de

Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur dann, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

WestEvent GmbH & Co. KG geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter.

NICHT FÜR BESCHWERDEN

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf die Dienstleistungen und Produkte WestEvent GmbH & Co. KG unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an partner(at)westevent.de.

 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.